Rechtliches
Lizenzbedingungen
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) FÜR SCHNURPLAN
Fassung: 2026-09-29
WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („Vertrag") ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Unternehmer („Lizenznehmer" bzw. „Sie") und der Schnur Solutions S.à r.l.-S („Anbieter", siehe Ziffer 16) über die Software „SchnurPlan" einschließlich des SchnurPlan Viewers, der zugehörigen Serverdienste, Dokumentationen und Aktualisierungen (zusammen die „Software").
DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST NUR NACH AUSDRÜCKLICHER ANNAHME DIESES VERTRAGES GESTATTET. SIE NEHMEN DEN VERTRAG AN, INDEM SIE IM INSTALLATIONSPROGRAMM „ICH AKZEPTIERE" WÄHLEN UND IN DER SOFTWARE DAS HÄKCHEN ZUR ANNAHME SETZEN. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN – INSBESONDERE DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (ZIFFER 9) UND DER FREISTELLUNG (ZIFFER 10) – NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN UND NICHT NUTZEN.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer, d. h. an natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbrauchern ist die Nutzung nicht gestattet. Mit der Annahme bestätigen Sie, als Unternehmer zu handeln.
1.2 Der Anbieter überlässt dem Lizenznehmer die Software zur Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrages und des bei der Bestellung festgelegten Lizenzumfangs. Gegenstand ist ausschließlich die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software in ihrer jeweils gelieferten Fassung.
1.3 Die Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar. Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie" bezeichnet sind.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSRECHTE
2.1 Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für die Dauer des gewählten Lizenzmodells für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
2.2 Der Umfang der Nutzung (insbesondere Anzahl der Geräte, Nutzer oder Organisationen sowie Laufzeit) richtet sich nach der jeweiligen Bestellung. Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Lizenz für einen (1) Arbeitsplatz.
2.3 Bei zeitlich befristeten Lizenzen (Abonnement) endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Laufzeit, sofern es nicht verlängert wird.
3. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
3.1 Der Lizenznehmer darf die Software nicht über den gestatteten Umfang hinaus nutzen, insbesondere nicht vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, vermieten, verleihen oder als Dienst für Dritte betreiben.
3.2 Der Lizenznehmer wird die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur soweit dies zwingendes Recht (Art. 5 und 6 der Richtlinie 2009/24/EG in ihrer jeweiligen Umsetzung) ausdrücklich gestattet.
3.3 Der Lizenznehmer wird Schutz-, Kopierschutz- und Lizenzierungsmechanismen nicht umgehen, entfernen oder verändern und Schutzvermerke nicht beseitigen.
3.4 Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
4. RECHTE DES ANBIETERS
4.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Lizenznehmer erwirbt nur die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
4.2 „SchnurPlan", „SchnurSolutions", zugehörige Logos und Kennzeichen sind Kennzeichen des Anbieters.
5. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN / OPEN SOURCE
5.1 Die Software enthält Komponenten von Drittanbietern, einschließlich Open-Source-Software. Deren Lizenzbedingungen sind in „DRITTANBIETER-LIZENZEN.txt", „THIRD_PARTY_NOTICES.txt" und im Ordner „licenses/" der Installation enthalten und gehen diesem Vertrag für die jeweilige Komponente vor.
6. AKTUALISIERUNGEN, SERVERDIENSTE UND VERFÜGBARKEIT
6.1 Der Anbieter kann Aktualisierungen bereitstellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Für Aktualisierungen gilt dieser Vertrag in der jeweils mitgelieferten Fassung.
6.2 Serverdienste (z. B. Synchronisation, mobile Web-App, Datensicherung, Übermittlung von Berichten) werden nach Verfügbarkeit erbracht. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Anbieter darf Dienste ändern, einschränken, vorübergehend unterbrechen (z. B. für Wartung und Sicherheit) oder mit angemessener Ankündigung einstellen.
6.3 Die Software kann Funktionen Dritter einbinden (z. B. Microsoft, Cloudflare, KI-Anbieter, Kamerahersteller). Für deren Verfügbarkeit, Inhalte und Ergebnisse ist der Anbieter nicht verantwortlich; es gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
7. KUNDENDATEN, DATENSCHUTZ UND DATENSICHERUNG
7.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung („DATENSCHUTZ.txt").
7.2 Der Lizenznehmer ist für die von ihm mit der Software verarbeiteten Inhalte und Daten (z. B. Pläne, Fotos, Projekt-, Aufgaben- und Kontaktdaten) und deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich; er ist insoweit datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Soweit der Anbieter im Rahmen der Serverdienste Daten im Auftrag verarbeitet, gelten die Bedingungen der Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), die Bestandteil dieses Vertrages sind.
7.3 Der Lizenznehmer ist für die regelmäßige, vollständige Sicherung seiner Daten in eigener Verantwortung zuständig. Vom Anbieter angebotene Sicherungsfunktionen sind eine zusätzliche Leistung ohne Gewähr und ersetzen die eigene Datensicherung nicht.
8. FACHLICHE ERGEBNISSE UND GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Die Software ist ein Hilfsmittel. Maße, Längen, Flächen, Abzüge, Mengen, Maßstäbe, Planauswertungen, Zuschnitte, Berichte, Exporte, Übersetzungen, Diktat- und KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein, insbesondere bei ungenauen Vorlagen, falscher Kalibrierung oder falschen Eingaben.
8.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Ergebnisse vor ihrer Verwendung – insbesondere vor Bestellung, Fertigung, Zuschnitt, Einbau, Angebot oder Abrechnung – eigenverantwortlich und fachkundig zu prüfen. Die Software ersetzt keine fachliche Prüfung, kein Aufmaß vor Ort und keine Fachplanung.
8.3 Es entspricht dem Stand der Technik, dass Softwarefehler nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung wird nicht geschuldet.
8.4 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung zu melden. Der Anbieter kann nach seiner Wahl nachbessern, eine Umgehungslösung bereitstellen oder eine neue Version liefern. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Gewährleistung ausgeschlossen; Ansprüche aus Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab Überlassung.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit eine Haftung nach zwingenden Vorschriften über die Produkthaftung besteht.
9.2 Im Übrigen ist jede Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für einfache und leichte Fahrlässigkeit.
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter in keinem Fall für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, Betriebsunterbrechung, Material-, Zuschnitt-, Fertigungs- und Einbaufehler, Kosten für Nacharbeit, Nachbestellung oder Rückbau, Vertragsstrafen und Ansprüche Dritter gegen den Lizenznehmer, Verlust oder Beschädigung von Daten sowie für Schäden, die auf Diensten Dritter, Netzausfällen, höherer Gewalt oder einer Verletzung der Pflichten des Lizenznehmers nach Ziffer 7 und 8 beruhen.
9.4 Soweit eine Haftung des Anbieters trotz Ziffer 9.2 und 9.3 nach zwingendem Recht besteht, ist sie für alle Schadensfälle insgesamt auf die vom Lizenznehmer in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich an den Anbieter gezahlten Lizenzentgelte begrenzt; bei unentgeltlicher Nutzung (z. B. Testphase) ist sie ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.5 Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem (1) Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Lizenznehmer von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
9.6 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Organe, Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.7 Unberührt bleibt die Haftung, soweit sie nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann; in diesem Fall gilt die Beschränkung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.
10. FREISTELLUNG
10.1 Der Lizenznehmer stellt den Anbieter, seine Organe und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass
a) der Lizenznehmer die Software entgegen diesem Vertrag oder rechtswidrig nutzt,
b) die vom Lizenznehmer verarbeiteten Inhalte und Daten Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Datenschutzrecht, verletzen,
c) der Lizenznehmer Ergebnisse der Software ohne die nach Ziffer 8.2 erforderliche Prüfung verwendet oder an Dritte weitergegeben hat.
10.2 Der Anbieter informiert den Lizenznehmer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
11. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
11.1 Der Vertrag läuft je nach Lizenzmodell unbefristet oder für die vereinbarte Laufzeit.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen Ziffer 1.1, 3 oder 10 verstößt oder mit Zahlungen in Verzug ist. Der Anbieter darf den Zugang zu Serverdiensten in diesen Fällen sofort sperren.
11.3 Mit Beendigung erlöschen die Nutzungsrechte. Der Lizenznehmer hat die Nutzung einzustellen und die Software zu deinstallieren. Seine Daten auf den Servern des Anbieters kann er bis zum Vertragsende exportieren; danach werden sie nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht.
12. EXPORTKONTROLLE
Der Lizenznehmer beachtet die anwendbaren Export- und Sanktionsbestimmungen, insbesondere der Europäischen Union und – soweit einschlägig – der Vereinigten Staaten von Amerika.
13. ÄNDERUNGEN DIESES VERTRAGES
Der Anbieter kann diesen Vertrag mit Wirkung für die Zukunft ändern, etwa bei neuen Funktionen oder geänderter Rechtslage. Eine geänderte Fassung wird in der Software zur Annahme vorgelegt. Nimmt der Lizenznehmer sie nicht an, darf er die Software nach Ablauf seiner laufenden Lizenzperiode nicht weiter nutzen; bis dahin gilt die bisherige Fassung.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Es gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Luxemburg-Stadt. Der Anbieter ist berechtigt, den Lizenznehmer auch an dessen Sitz zu verklagen.
14.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; bei Haftungsbeschränkungen gilt die Beschränkung im größtmöglichen zulässigen Umfang.
14.5 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Vertrages; Übersetzungen dienen nur der Information.
15. BESTÄTIGUNG
Mit der Annahme bestätigen Sie, diesen Vertrag gelesen und verstanden zu haben, als Unternehmer zu handeln und mit seinen Bedingungen – insbesondere der Haftungsbeschränkung (Ziffer 9) und der Freistellung (Ziffer 10) – einverstanden zu sein.
16. ANBIETER / KONTAKT
Schnur Solutions S.à r.l.-S
288, Route de Thionville, L-5884 Howald, Luxemburg
(maßgeblich ist die jeweils im Impressum unter
https://schnursolutions.com/imprint angegebene Anschrift)
RCS Luxembourg B311785
E-Mail: support@schnursolutions.com